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Wie kann man sich schützen?

veröffentlicht in: Handy
am 23.07.2010

Solche Werbe-SMS sind nach § 7 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) unzulässig.  Sie sollten mit der Weitergabe Ihrer Mobilfunknummer sehr zurückhaltend sein! Im Internet besteht die Möglichkeit, sich kostenlos und anonym in die Robinsonliste, eine SMS-Schutzliste, einzutragen. Seriöse Unternehmen gleichen ihre Telefonlisten regelmäßig mit den Einträgen der Robinsonliste ab und löschen dort verzeichnete Teilnehmer aus ihren eigenen Dateien.

Wie wehrt man sich gegen SMS-Werbung?

Informieren Sie die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post – zum Beispiel auf ihrer Internetseite http://www.bundesnetzagentur.de. Sie können auch die Verbraucherzentralen informieren, die ein Wettbewerbsverfahren anstreben können.

Eine weitere Werbemasche ist der Kurzanruf. Gängige Handys informieren den Angerufenen über versäumte Gespräche. Sie sind überwiegend so programmiert, dass man den Anrufer über die Rückruftaste sehr einfach zurückrufen kann. Die Gefahr besteht darin, dass man nicht erkennt, welche Telefonnummer zurückgerufen wird.

Viele Anrufer erfahren erst durch den Einzelverbindungsnachweis, dass sie eine teure Auslandstelefonnummer angewählt haben. Auch die Mail-Box ist ein Kostenrisiko. Haben Sie ein Gespräch nicht angenommen, bekommen Sie diese Info samt Telefonnummer des Anrufers über die Mailbox mitgeteilt. Eine der Mailbox-Optionen ist der sofortige Rückruf. Bis man soweit ist, dass man zurückrufen will, hat man die angesagte Telefonnummer oft schon vergessen. Handelt es sich um eine Auslandstelefonnummer, kann es teuer werden.

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